Artikel 4 des EU-AI-Acts legt fest, dass Unternehmen, die Künstliche Intelligenz (KI) entwickeln und einsetzen, sicherstellen müssen, dass ihre Mitarbeiter und alle anderen Personen, die diese Systeme bedienen oder nutzen, über ausreichende KI-Kompetenzen verfügen. Dies umfasst eine fundierte Schulung und Ausbildung, die das technische Wissen, die Erfahrung und die spezifischen Anforderungen des Einsatzkontexts berücksichtigt. Die Umsetzung der KI-Verordnung soll durch nationale Aufsichtsbehörden erfolgen, die bis August 2025 etabliert werden müssen – im Falle Deutschlands wird dies voraussichtlich die Bundesnetzagentur (BNetzA) sein. Bis dahin liegt die Sicherstellung der KI-Kompetenz bisher in der Eigenverantwortung der Unternehmen. Hierbei ist es unerheblich wie groß die Unternehmen sind. Um abzusehen, wie relevant das Thema ist, bitte ich Euch diese kurze Umfrage durchzugehen und am Ende Eure E-Mail zu hinterlegen, damit die Antworten zugeordnet werden können. Vielen Dank!
10%
Wird in Deinem Unternehmen KI eingesetzt?
Ja
Nein